Unsere aktuellen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Daten
(Stand: 01.07.2025)
A. Allgemeiner Teil
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Definitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Adresslieferungen und damit zusammenhängender Dienstleistungen oder sonstiger Geschäfte der Firma Schober Information Group Deutschland GmbH, Leinfelden („Schober“) mit Kunden. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGBs und dem Inhalt eines mit dem Kunden individuell vereinbarten Angebots oder einer Auftragsbestätigung gehen die Bestimmungen des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung vor.
1.2. Schober erbringt seine Leistungen grundsätzlich in Leinfelden-Echterdingen, Deutschland in den Geschäftsräumen von Schober.
1.3. Die AGBs finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.4. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schober ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Eine widerspruchslose Leistungserbringung stellt keine konkludente Zustimmung dar.
1.5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern sie bei Vertragsschluss erneut ausdrücklich in Bezug genommen werden.
1.6 In diesen AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen, sofern sich aus dem jeweiligen Zusammenhang oder einer gesonderten Regelung nichts Abweichendes ergibt:
„Adressdaten“ oder „Adressbestände“ bezeichnen strukturierte Datensätze, die postalische oder elektronische Adressinformationen sowie ggf. Zusatzmerkmale (z. B. Branche, Funktion, Unternehmensgröße) zu natürlichen oder juristischen Personen enthalten.
„Adressliefervertrag“ meint den zwischen dem Kunden und Schober oder – im Fall einer Adressvermittlung – zwischen dem Kunden und einem Drittlieferanten zustande kommenden Vertrag über die Nutzung von Adressdaten.
„Drittlieferant“ ist ein externer Datenanbieter, von dem Schober Adressdaten bezieht und diese dem Kunden im eigenen oder fremden Namen zur Nutzung zur Verfügung stellt.
„Einmalige Nutzung“ ist die einmalige Durchführung einer adressgestützten Maßnahme (z. B. Mailing oder Telefonaktion), bei der die gelieferten Adressen, sonstigen Daten verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Speicherung, Wiederverwendung oder Auswertung gilt als Mehrfachnutzung.
„Kunde“ bezeichnet ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, mit denen Schober Adressbezugsverträge schließt.
„Missbräuchliche Nutzung“ liegt vor, wenn Adressdaten ohne entsprechende vertragliche Grundlage mehrfach verwendet, dauerhaft gespeichert oder an Dritte weitergegeben werden.
„Personenbezogene Daten“ im Sinne dieser AGB sind solche im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO, soweit sie in den gelieferten Adressdaten enthalten sind.
„Retouren“ sind postalisch oder digital als unzustellbar zurückgemeldete Adressdatensätze.
1.7. Soweit in diesen AGB Begriffe verwendet werden, die auch in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert sind – insbesondere „personenbezogene Daten“ “Verarbeitung“ “Verantwortlicher‘ „Auftragsverarbeiter“ „Betroffener‘ und/oder „Einwilligung‘“ –, gelten die Begriffsbestimmungen gemäß Art. 4 DSGVO in ihrer jeweils geltenden Fassung.
- Vertragsabschluss
2.1 Soweit in unseren Angeboten nicht anderweitig geregelt, sind die Angebote von Schober freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) durch Schober, spätestens aber mit der Bereitstellung der Leistung zustande.
- Preise
3.1 Die in unseren Angeboten genannten Adressenstückzahlen können sich nach Bestätigung des Auftrags wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch gering verändern. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Wurde ein Mindestauftragswert vereinbart, so bildet dieser die Preisuntergrenze.
3.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Preiserhöhungen maximal in Höhe von 5% bei Dauerschuldverhältnisses, erstmals nach Ablauf einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit und sodann maximal einmalig alle 12 Monate, zulässig. Sie sind dem Kunden mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Ist der Kunde mit Preiserhöhungen nicht einverstanden und betragen diese mehr als 5% auf Basis des letzten Preisniveaus, so kann der Nutzer die jeweilige Einzelvereinbarung innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Mitteilung über die geplante Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Während der Restlaufzeit gelten die Konditionen vor der Erhöhung unverändert weiter.
3.3. Alle unsere Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
3.4. Rechnungen und Teilrechnungen von Schober sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Nutzer mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist Schober berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.5. Schober ist berechtigt, alle Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag zum Zwecke des Inkassos im eigenen Namen an ein Inkassounternehmen abzutreten.
3.6. Einwendungen gegen eine Rechnung von Schober sind vom Kunden innerhalb von 28 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung in Textform (z. B. per E-Mail an fi@schober.de) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt, sofern Schober den Kunden in der jeweiligen Rechnung ausdrücklich auf diese Frist sowie die Folgen einer unterlassenen Einwendung in hervorgehobener Weise hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigten Beanstandungen bleiben unberührt.
3.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder sie rechtskräftig festgestellt sind.
- Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
4.1. Der Kunde ist für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) und ihre Tauglichkeit zur Datenübertragung alleine verantwortlich. Ein Ausfall seiner Geräte entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Leistungsbezug notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
4.3. Der Kunde trägt die Gefahr des Verlustes von Daten auf dem Übertragungsweg zur Anwendung.
4.4. Im Falle von Mängeln der bezogenen Leistungen hat der Kunde vor Geltendmachung eines Minderungs- oder Rücktrittsrechts Schober zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn nach gesetzlichen Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung statthaft ist. Schober ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder deren Kombination zu erbringen.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und solche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bereitstellung, in Textform gegenüber Schober zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige eines Mangels, gelten die Leistungen gemäß § 377 HGB als genehmigt. Eine verspätete Anzeige führt zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte hinsichtlich des jeweils betroffenen Mangels, sofern Schober diesen nicht arglistig verschwiegen hat.
4.6 Sofern Schober Datensubstanzen des Kunden verarbeitet, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm erhobenen Datensubstanzen mit einer rechtlich einwandfreien Einwilligung zur werblichen Ansprache erhoben wurden, die erforderlich ist, um die mit Schober vereinbarte und vorausgesetzte Nutzung der Datensubstanzen zu ermöglichen. Schober ist berechtigt, den Nachweis einer stichprobenartigen Prüfung der Vorlage von Einwilligungserklärungen vom Kunden innerhalb angemessener Zeit zu verlangen.
- Freistellung
5.1. Sollte eine Inanspruchnahme von Schober durch Dritte aufgrund einer Rechtsverletzung durch den Kunden gleich welcher Art erfolgen, stellt der Kunde Schober von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern durch Schober zu übernehmen oder – nach Wahl von Schober – gegenüber Schober zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr solcher Ansprüche.
- Haftung
6.1. Schober gewährleistet, dass die bezogenen Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Schober leistet zudem Gewähr dafür, dass das vereinbarte Nutzungsrecht des Kunden nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
6.2. Schober haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfällen, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsanbieters sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen.
6.3. Schober stellt die bereitgestellten Adressdaten mit branchenüblich sorgfältiger Recherche, Auswahl und laufender Aktualisierung zusammen. Aufgrund der natürlichen Fluktuation innerhalb der jeweiligen Zielgruppen und der sich fortlaufend ändernden Datenlage übernimmt Schober jedoch keine Gewähr dafür, dass sämtliche Anschriften zum Zeitpunkt der Lieferung postalisch korrekt, vollständig oder für jede Branche oder Zielgruppe aktuell und vollständig sind. Ebenso kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit aller Zusatzinformationen übernommen werden.
6.4. Die Adressdaten werden unter anderem aus allgemein zugänglichen Quellen, öffentlich einsehbaren Verzeichnissen sowie aus freiwilligen Angaben Dritter – insbesondere im Rahmen von Befragungen – gewonnen. Schober kann daher nicht sicherstellen, dass der jeweilige Adressat die übermittelten Angaben weiterhin erfüllt oder jemals tatsächlich erfüllt hat.
6.5. Rückläufer aufgrund unzustellbarer Adressen (Retouren) lassen sich aus den vorgenannten Gründen nicht vollständig vermeiden und stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar. Eine Vergütung oder Erstattung solcher unvermeidbaren Retouren erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich individuell vereinbart. Bei Leistungen im Rahmen von Adressvermittlungen gemäß Abschnitt C gelten vorrangig die dortigen Sonderregelungen.
6.6. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von Schober, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Schober auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung von Schober für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.7. Alle vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Schober verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.
6.8. Abweichend der Bestimmungen unter dieser Ziff. 6. haftet Schober für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schober oder seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen unbeschränkt.
- Datenschutz- und Kontrollrechte von Schober
7.1. Enthalten die Leistungen von Schober personenbezogene Daten, werden diese von Schober nur übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten in den von Schober bereitgestellte Leistungen nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Nutzung zu verarbeiten. Schober überprüft vor Lieferung der vereinbarten Leistungen und während des Vertragsverhältnisses stichprobenartig das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage beim Kunden und ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Bezug der jeweiligen Leistung besteht. Zu diesem Zweck hat der Kunde geeignete Aufzeichnungen über den Rechtsgrund seiner Datenverarbeitung in den von Schober bezogenen Leistungen mindestens 12 Monate nach Lieferung der bezogenen Leistungen bereitzuhalten und Schober auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
7.3. Widersprüchen Betroffener gegenüber dem Kunden in Bezug auf einzelne Adressdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten in den bezogenen Leistungen von Schober hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Fristen zu beachten. Bei globalen Widersprüchen Betroffener hat der Kunde solche Widersprüche unverzüglich ab Eingang des betroffenen Widerspruchs an Schober zu melden.
7.4 Schober empfiehlt dem Kunden, vor dem werblichen Einsatz der einzelnen Adressdaten in den bezogenen Leistungen von Schober gegen die DDV-Robinsonliste (www.ichhabediewahl.de) abzugleichen, um Sperrungen von Betroffenen beachten zu können.
7.5 Personenbezogene Daten in den von Schober bezogenen Leistungen hat der Kunde nach Vertragslaufzeitende unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zu löschen und über die Löschung unaufgefordert eine Bestätigung in Textform an Schober zu senden.
7.6 Der Kunde hat bei der werblichen Nutzung der von Schober bezogenen Leistungen sicherzustellen, dass Betroffene in geeigneter Form auf ihr Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hingewiesen werden. Zudem sind die Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO ordnungsgemäß zu erfüllen, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, die nicht beim Betroffenen selbst erhoben wurden. Diese Informationen sind in der werblichen Kommunikation mit den Betroffenen entweder nach den von Schober bereitgestellten Textvorlagen oder in inhaltlicher Abstimmung mit Schober bereitzustellen.
7.7 Für den Fall, dass personenbezogene Daten vom Kunden mehrfach genutzt werden, erfüllt Schober seine Mitteilungspflicht aus Art. 19 DSGVO über nachträgliche Berichtigungen oder Löschungen der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16 DSGVO, Art. 17 Absatz 1 DSGVO und Art. 18 DSGVO durch Aktualisierung der bezogenen personenbezogenen Daten. Der Kunde hat solche Aktualisierungen unverzüglich ab Lieferung zu beachten.
7.8. Schober verarbeitet im Übrigen personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung einschlägiger Gesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang von personenbezogenen Informationen stehen unter https://schober.de/datenschutz/.
- Unterauftragnehmer
8.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zulässig, ist Schober berechtigt, Subunternehmer mit der vollständigen oder teilweisen Erbringung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen.
B. Businessdaten – Adressennutzung; Verbot der Mehrfachverwendung
1.1. An unseren Businessadressdaten besteht Schutz des Datenbankherstellers gem. § 87b ff. UrhG. Sie dürfen nur in dem mit uns vereinbarten Umfang genutzt werden.
1.2. Sofern bei Auftragserteilung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind alle von Schober gelieferten Adressdaten ausschließlich zur einmaligen werblichen Nutzung durch den Kunden bestimmt. Jede darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere Mehrfachverwendung, dauerhafte Speicherung oder Weitergabe an Dritte – ist unzulässig und gilt als missbräuchliche Datenverwendung im Sinne von Ziff. 8.3.
Zur Missbrauchskontrolle werden für jede Adresslieferung individualisierte Kontrolladressen generiert und in die Daten integriert. Der Nachweis eines Verstoßes kann durch die Vorlage einer solchen Kontrolladresse geführt werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Darlegungs- und Beweislast für eine rechtmäßige Nutzung.
1.3. Für jeden nachweislichen Fall missbräuchlicher Nutzung der von Schober gelieferten Adressdaten durch den Kunden – insbesondere bei nicht vereinbarter Mehrfachverwendung oder Weitergabe an Dritte – verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt bis zu dem zehnfachen Netto-Preis desjenigen Adressenauftrags, aus dem die missbräuchlich genutzte Adresse stammt. Die konkrete Höhe wird von Schober nach billigem Ermessen festgesetzt und ist im Streitfall gerichtlich auf Angemessenheit überprüfbar.
Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von Schober bleiben unberührt.
C. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass Schober dem Kunden Adressbestände eines fremden Adresseigentümers (Drittlieferanten) vermittelt.
- Adressmakler
1.1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, vermittelt Schober dem Kunden Adressdaten im Namen und auf Rechnung eines Drittlieferanten. In diesem Fall kommt der Adressliefervertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittlieferanten zustande. Schober ist weder Vertragspartner noch leistet er eine eigene Gewähr für die vermittelten Daten. Eine Haftung von Schober besteht nur bei eigener Pflichtverletzung, insbesondere bei der Auswahl des Drittlieferanten oder der Vermittlungstätigkeit (vgl. Ziff. 6.1, 6.2).
1.2. Wird der Vertrag über die Nutzung der Adressdaten hingegen durch Schober selbst mit dem Kunden abgeschlossen oder erfolgt die Abrechnung über Schober, tritt Schober als Vertragspartner auf. In diesem Fall haftet Schober für die ordnungsgemäße Erbringung der übernommenen Leistungspflichten (vgl. Ziff. 6.1). Soweit Schober dabei Adressdaten lediglich weiterleitet oder auf Angaben eines Drittlieferanten zurückgreift, ohne deren inhaltliche Prüfung oder Verarbeitung vorzunehmen, gelten ergänzend die Einschränkungen aus Ziff. 6.3 bis 6.5.
1.3. Schober haftet in allen Fällen nicht für inhaltliche Mängel der gelieferten Adressdaten, die ausschließlich auf unrichtigen, veralteten oder unvollständigen Angaben des Drittlieferanten beruhen, es sei denn, Schober hat die Datenquelle grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft ausgewählt oder offenkundige Fehler nicht kenntlich gemacht.
1.4. Der Kunde erkennt an, dass der Adressliefervertrag – vorbehaltlich abweichender Regelung in der Auftragsbestätigung – je nach Fallgestaltung entweder mit dem jeweiligen Drittlieferanten oder mit Schober zustande kommt. Erfolgt die Vertragserfüllung durch den Drittlieferanten, gelten ausschließlich dessen vertraglichen Regelungen. Im Falle eines Vertrages mit Schober gelten ergänzend die Haftungsregelungen gemäß Ziff. 6.
- Annahme durch den Drittlieferanten
2.1 Sofern Schober Adressangebote im Namen eines Drittlieferanten unterbreitet, sind diese freibleibend und bedürfen der ausdrücklichen Annahme durch den jeweiligen Drittlieferanten. Der Drittlieferant ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen abhängig zu machen – insbesondere von der vorherigen Vorlage eines Musterstücks des Werbematerials, mit dem die gelieferten Adressen eingesetzt werden sollen.
- Urheberrecht – Nutzungsrecht
3.1 An den gelieferten Adressdaten besteht Datenbankherstellerrecht gemäß § 87b UrhG. Die Daten bleiben Eigentum des jeweiligen Drittlieferanten und werden dem Kunden – vorbehaltlich abweichender Regelung in der Auftragsbestätigung – zur einmaligen werblichen Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang vermietet.
3.2 Eine über die einmalige Nutzung hinausgehende Verwendung – insbesondere Mehrfachverwendung, dauerhafte Speicherung oder Weitergabe an Dritte – ist nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Dauernutzungsvereinbarung mit dem Drittlieferanten zulässig. Zum Schutz gegen unbefugte Nutzung werden in die gelieferten Adressdaten individualisierte Kontrolladressen eingefügt. Der Missbrauch kann durch Vorlage einer solchen Kontrolladresse nachgewiesen werden
3.3 Die Verarbeitung und Nutzung der vermieteten Adressdaten darf ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – erfolgen. Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der werblichen Nutzung eigenverantwortlich.
- Vertragsstrafe
4.1 Verstößt der Kunde gegen die in diesem Unterabschnitt geregelten Nutzungsbeschränkungen – insbesondere durch unzulässige Mehrfachverwendung, Weitergabe oder nicht autorisierte Nutzung der vermieteten Adressdaten – ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
Die Vertragsstrafe beträgt bis zu dem zehnfachen Netto-Rechnungsbetrag desjenigen Adressenauftrags, aus dem die vertragswidrig genutzte Adresse stammt. Sofern mehrere Aufträge gemeinsam geliefert oder beauftragt wurden, kann die Vertragsstrafe auf den Gesamtbetrag dieser Lieferung bezogen werden.
Die konkrete Höhe der Vertragsstrafe wird von Schober nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Schwere der Zuwiderhandlung festgesetzt; im Streitfall ist die Angemessenheit gerichtlich überprüfbar. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weitergehende Ansprüche von Schober oder dem Drittlieferanten bleiben unberührt.
- Retouren
5.1 Aufgrund der natürlichen Fluktuation innerhalb der jeweiligen Adressgruppen – insbesondere durch Umzüge, Geschäftsaufgaben oder fehlerhafte Angaben Dritter – lassen sich postalisch unzustellbare Adressen (Retouren) auch bei sorgfältiger Datenpflege nicht vollständig vermeiden.
5.2. Solche Retouren gelten nicht als Mangel der gelieferten Leistung, sofern die Lieferung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Datenqualität erfolgt ist. Eine Vergütung oder Erstattung für Retouren findet grundsätzlich nicht statt.
5.3. Abweichende Regelungen zu Retourenvergütungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Schober oder – im Falle einer Direktlieferung – mit dem jeweiligen Drittlieferanten.
D. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Datenabgleiche mit Datenbeständen der Deutsche Post Adress GmbH &Co. KG
Für den Fall, dass Schober für seine Kunden Datenabgleichservices mit Hilfe der Produkte der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG durchführt, werden solche Leistungen im Namen und Auftrag der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG erbracht. Im Übrigen gelten hierbei ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Alle AGB sind als PDF-Download unter www.postadress.de/agb vollständig abrufbar. Sollte ein Download der AGB nicht möglich sein, können diese auch schriftlich, per E-Mail (info@postadress.de) oder telefonisch unter 05241/ 5393-0 angefordert werden.
E. Schlussbestimmungen
1.1 Schober ist berechtigt, in ihrer Referenzliste oder bei der Teilnahme von Schober an Projektausschreibungen Dritter auf die Zusammenarbeit mit Kunden hinzuweisen, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart.
1.2 Weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing von Schober sind nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden zulässig.
2.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Stuttgart. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – udo
(Stand: 01.07.2025)
- Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Softwarelösung „universal data orchestration platform“ – udo (im Folgenden „die Leistungen“) der Firma Schober Information Group Deutschland GmbH, Leinfelden („Schober“) mit Kunden. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGBs und dem Inhalt eines mit dem Kunden individuell vereinbarten Angebots oder einer Auftragsbestätigung gehen die Bestimmungen des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung vor.
1.2. Schober erbringt seine Leistungen grundsätzlich in Leinfelden-Echterdingen, Deutschland in den Geschäftsräumen von Schober.
1.3. Die AGBs finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.4. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schober ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Eine widerspruchslose Leistungserbringung stellt keine konkludente Zustimmung dar.
1.5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern sie bei Vertragsschluss erneut ausdrücklich in Bezug genommen werden.
1.6 Das jeweils geltende Lizenz- und Nutzungskonzept von Schober – einschließlich Plattformnutzungskategorien, Datenvolumen und zugehöriger Preismodelle – ist unter https://schober.de/udo/lizenzmodell abrufbar. Es wird Vertragsbestandteil, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde oder eine abweichende Plattformnutzungskategorie in Angebot oder Auftragsbestätigung dokumentiert ist.
- Definitionen
2.1 In diesen AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen, sofern sich aus dem jeweiligen Zusammenhang oder einer gesonderten Regelung nichts Abweichendes ergibt:
„Abnahmefähige Leistungen“ sind vertraglich geschuldete Leistungen oder Teilleistungen, deren vertragsgemäße Erbringung objektiv überprüfbar ist, insbesondere konfigurierte Module, Schnittstellen, Datenstrukturen, Workflows oder vergleichbare funktionale Komponenten, und die ausdrücklich oder nach dem Vertragsinhalt einer Abnahme unterliegen.
„Anwendung“ oder „udo“ bezeichnet die von Schober bereitgestellte universal data orchestration platform in der jeweils vertraglich vereinbarten Ausprägung, wie sie sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem dokumentierten Change Request sowie der dem Kunden zugewiesenen Plattformnutzungskategorie ergibt.
Soweit keine individuelle Spezifikation erfolgt ist, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter https://schober.de/udo/ veröffentlichte Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
„Change Request“ bezeichnet eine von einer Partei angestoßene, dokumentierte Anforderung zur Änderung, Erweiterung oder Einschränkung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Ein Change Request wird erst verbindlich, wenn er durch beide Parteien ausdrücklich unter Bezugnahme auf den betroffenen Vertrag, Leistungsvereinbarung oder Auftrag mindestens per E-Mail bestätigt wurde und eine konkrete Anpassung des Leistungsinhalts, Zeitplans oder der Vergütung festgelegt ist.
„Geistige Eigentumsrechte“ bedeutet alle Urheber-, Patent-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Rechte an oder in Bezug auf Datenbanken, Rechte an oder in Bezug auf Computerprogramme (Software), Rechte an oder in Bezug auf vertrauliche Informationen, Know-how und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Rechte an oder in Bezug auf Domain-Namen und alle anderen geistigen Eigentumsrechte (eingetragene oder nicht eingetragene, bestehende oder entstehende) weltweit, einschließlich Anwartschaftsrechte und Rechte an oder in Bezug auf Anmeldungen und/oder bevorstehende Registrierungen.
„Kunde“ bezeichnet ausschließlich einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, der mit Schober einen Vertrag über die Nutzung der Anwendung abschließt.
„Leistungen“ bezeichnen sämtliche von Schober im Zusammenhang mit der Anwendung udo erbrachten oder vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Kunden. Dazu zählen insbesondere die Einräumung von Nutzungsrechten an der Anwendung, begleitende Konfigurations- oder Anpassungsleistungen, Schulungen sowie sonstige Dienst- oder Werkleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der vertraglichen Leistungsbeschreibung, einem bestätigten Change Request sowie der dem Kunden zugewiesenen Plattformnutzungskategorie gemäß dem jeweils geltenden Lizenzmodell von Schober.
„Lizenzierter Inhalt“ bezeichnet den dem Kunden im Rahmen der Anwendung zur Verfügung gestellten Funktionsumfang sowie etwaig freigeschaltete Inhalte, Daten und Module, wie sie sich aus dem Vertrag, dem Leistungsumfang von udo oder ergänzenden Vereinbarungen ergeben.
„Lizenzzeitraum“ bezeichnet den Zeitraum, für den dem Kunden die Nutzung der Anwendung vertraglich eingeräumt wird. Er beginnt mit der erstmaligen Bereitstellung der Anwendung durch Schober und beträgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, 12 Monate. Der Lizenzzeitraum verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Lizenzzeitraums gekündigt wird. Der Begriff ‚Lizenzzeitraum‘ umfasst auch sämtliche Verlängerungszeiträume.
„Massendaten“ „Massendaten“ im Sinne dieser AGB sind strukturierte oder unstrukturierte Datensätze, (i) die das vertraglich vereinbarte Datenvolumen – bezogen auf Upload, Verarbeitung oder Speicher – einmalig oder kumuliert um mehr als 20 % überschreiten, oder (ii) die geeignet sind, den Kunden in eine höhere Plattformnutzungskategorie gemäß dem jeweils aktuellen Lizenzmodell von Schober einzuordnen. Zusätzlich gelten Daten als Massendaten, wenn sie ein Volumen von mehr als 10 Millionen Einzelobjekten – insbesondere Datensätzen oder Records – oder 10 GB Nutzdaten überschreiten, unabhängig davon, ob sie dauerhaft gespeichert oder nur temporär verarbeitet werden.
„Plattformnutzungskategorie“ bezeichnet die Einstufung des Kunden in eine von Schober definierte Leistungsklasse auf Grundlage des vereinbarten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Datenvolumens, der Funktionsnutzung und/oder der Systemlast. Die Plattformnutzungskategorie bestimmt insbesondere den Umfang der verfügbaren Leistungen, Support-Level, Nutzungsrechte und die Lizenzpreisstruktur gemäß dem jeweils aktuellen Lizenz- und Nutzungskonzept von Schober.
„Vertrauliche Informationen“ sind Informationen im Sinne des § 2 Ziff. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz, insbesondere und ausdrücklich alle Mitteilungen, Informationen, Unterlagen und Dokumente mit Bezug auf und in Zusammenhang mit der Vereinbarung, der Anwendung und der Leistung, gleich in welcher Form, auf welchem Speichermedium und unabhängig einer jeweiligen vertraulichen Kennzeichnung, die Schober dem Kunden im Rahmen des Vertrages oder einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Kunden und Schober offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen normalerweise als vertrauliche Informationen gelten würden. Vertrauliche Informationen sind nicht solche, (i) die dem Kunden bereits bekannt waren, (ii) die ohne Verschulden des Kunden öffentlich werden, (iii) die vom Kunden unabhängig entwickelt wurden oder (iv) die dem Kunden rechtmäßig von einer dritten Partei zur Verfügung gestellt wurden.
- Vertragsabschluss
3.1 Soweit in unseren Angeboten nicht anderweitig geregelt, sind die Angebote von Schober freibleibend. Ein Vertrag kommt mit einer elektronischen Bestätigung des Kunden durch ein elektronisches Vereinbarungsabschlusssystem (Click-to-Accept) oder spätestens mit der Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder, wenn dieser zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, durch die Bereitstellung der Leistung durch Schober zustande.
3.2 Vertragsänderungen im Wege eines Change Requests werden verbindlich, sobald sie von beiden Parteien in Textform (§ 126b BGB) bestätigt wurden, z. B. per E-Mail oder über ein dokumentiertes elektronisches Freigabeverfahren. Ein Change Request gilt auch dann als angenommen, wenn der Kunde die geänderte Leistung ohne Widerspruch produktiv nutzt oder in den Echtbetrieb übernimmt.
- Preise – Verzug – Zurückbehaltungsrecht
4.1 Es gelten die in unseren Angeboten genannten Preise. Soweit ein Angebot auch die Lizenz von Adressdaten beinhaltet, können die im Angebot genannten Adressenstückzahlen nach Vertragsabschluss wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch gering verändern.
4.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Preiserhöhungen maximal in Höhe von 5% bei Dauerschuldverhältnisses, erstmals nach Ablauf einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit im Sinne von Ziff. 13.1 und sodann maximal einmalig alle 12 Monate, zulässig. Sie sind dem Kunden mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Ist der Kunde mit Preiserhöhungen nicht einverstanden und betragen diese mehr als 5% auf Basis des letzten Preisniveaus, so kann der Nutzer den jeweiligen Vertrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Mitteilung über die geplante Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Während der Restlaufzeit gelten die Konditionen vor der Erhöhung unverändert weiter.
4.3 Im Fall einer wiederholten Überschreitung der vertraglich vereinbarten Datengrenzen um mehr als 15 % in zwei aufeinanderfolgenden Fällen ist Schober berechtigt, ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung an den Kunden den höheren Lizenzpreis der entsprechenden Plattformnutzungskategorie gemäß dem aktuellen Schober-Preismodell zu verlangen, sofern der Kunde zuvor ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.
4.4. Alle unsere Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5. Rechnungen und Teilrechnungen von Schober sind, soweit im jeweiligen Angebot nicht anders genannt, sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Kommt der Nutzer mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist Schober berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4.6. Schober ist berechtigt, alle Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag zum Zwecke des Inkassos im eigenen Namen an ein Inkassounternehmen abzutreten.
4.7. Einwendungen gegen eine Rechnung von Schober sind vom Kunden innerhalb von 28 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung in Textform (z. B. per E-Mail an fi@schober.de) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt, sofern Schober den Kunden in der jeweiligen Rechnung ausdrücklich auf diese Frist sowie die Folgen einer unterlassenen Einwendung in hervorgehobener Weise hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigten Beanstandungen bleiben unberührt.
4.8. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder sie rechtskräftig festgestellt sind.
4.9 Die aktuelle Einordnung des Kunden in eine Plattformnutzungskategorie sowie die zugehörigen Preise, Datenvolumina und Funktionsumfänge ergeben sich aus dem jeweils maßgeblichen Lizenz- und Nutzungskonzept von Schober, welches als Anlage zum Angebot oder zur Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil ist.
Sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Version des Lizenz- und Nutzungskonzepts von Schober, abrufbar unter https://schober.de/udo oder dem Kunden auf Anforderung in Textform zur Verfügung gestellt.
4.10 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, ist Schober berechtigt, nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens sieben (7) Kalendertagen und ausdrücklicher Androhung, den Zugang zur Anwendung vorübergehend zu sperren oder Leistungen zurückzuhalten, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Rechte – insbesondere zur außerordentlichen Kündigung – bleibt unberührt.
- Nutzungsrecht
5.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt Schober dem Kunden an der Anwendung ein einfaches, zeitlich auf den Lizenzzeitraum, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung der Anwendung ein – kommerziell oder nicht-kommerziell, lokal oder cloud-basiert. Dieses umfasst insbesondere das Recht:
(i) zur Durchführung von Direktmailings zur Vermarktung von Kundenprodukten,
(ii) zur Durchführung sonstiger werblicher Kommunikationsmaßnahmen sowie
(iii) zur Durchführung von Datenanalysearbeiten.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Die Nutzung der Anwendung durch Dritte ist nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Rechte zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte Nutzungsrecht ganz oder teilweise an Dritte – einschließlich mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen – weiterzugeben oder diesen eine Nutzung in sonstiger Weise zu ermöglichen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vorgesehen ist. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Regelung, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe einer jährlichen Netto-Lizenzgebühr je unberechtigtem Nutzer verpflichtet. Maßgeblich ist die Lizenzgebühr, wie sie zum Zeitpunkt des Verstoßes für die vom jeweiligen Nutzer genutzte Plattformnutzungskategorie entweder vertraglich vereinbart, im Angebot dokumentiert oder – sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht – nach dem jeweils marktüblichen Preis gemäß dem öffentlich zugänglichen Lizenzmodell von Schober berechnet wird.
5.3 Die Vertragsstrafe fällt für jeden einzelnen Fall der unbefugten Nutzung gesondert an. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Nutzungslimits und Verarbeitung von Massendaten
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendung udo nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Datenvolumens und der systemseitig vorgesehenen Speicherkapazitäten zu nutzen. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Schober ist der Import oder die Verarbeitung von Massendaten nicht zulässig.
6.2. Schober ist berechtigt, Datenimporte oder Verarbeitungsvorgänge technisch zu unterbrechen oder zu beschränken, wenn diese nach Art oder Umfang geeignet sind, die Stabilität, Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit des udo-Systems wesentlich zu beeinträchtigen. Als solche Vorgänge gelten insbesondere automatisierte oder einmalige Massendatenimporte, hochfrequente Schnittstellenabfragen (z. B. API-Polling), großvolumige Datenabgleiche in kurzer Zeit sowie rechenintensive Analyseprozesse, sofern diese nicht ausdrücklich durch Angebot, vertragliche Leistungsbeschreibung oder dokumentierte Change-Request-Vereinbarung mit Schober freigegeben wurden.
6.3. Überschreitet der Kunde wiederholt oder erheblich die üblichen Nutzungsparameter oder führt er eigenmächtig Massendatenverarbeitungen durch, kann Schober dem Kunden ein angepasstes Leistungs- oder Preismodell anbieten. Kommt innerhalb von 14 Tagen keine Einigung zustande, ist Schober berechtigt, betroffene Funktionen zu sperren oder das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.
6.4. Schober wird den Kunden über geplante Maßnahmen nach Ziff. 6.2 oder 6.3 mit angemessenem zeitlichem Vorlauf, in der Regel mindestens 3 Werktage vor Umsetzung, in Textform informieren, es sei denn, die Maßnahme ist aufgrund akuter technischer Erfordernisse kurzfristig erforderlich.
6.5 Die technisch zulässigen Nutzungslimits (z. B. für Uploads, API-Nutzung oder Verarbeitungskapazität) richten sich nach der dem Kunden zugewiesenen Plattformnutzungskategorie gemäß dem jeweils geltenden Lizenz- und Nutzungskonzept von Schober.
- Rechte und Pflichten des Kunden bei Leistungsmängeln, Abnahme von Leistungsbestandteile
7.1. Der Kunde erkennt an, dass Schober auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, um die angebotenen Leistungen innerhalb des dargestellten Zeitrahmens zu erbringen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, alle im Hinblick auf die Leistungen geforderten Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen, – insbesondere die Zurverfügungstellung von Daten und sonstigen Informationen oder sonstige Mitteilungen, die Einhaltung von vereinbarten Terminen, die Entgegennahme von Zugang zu Schnittstellen und / oder Zugangsdaten -, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen. Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung des Kunden, verlängern sich etwaige Leistungsfristen angemessen. Schober behält sich vor, Mehraufwände gesondert zu berechnen.
7.2. Der Kunde stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten Daten, Texte, etc. den von Schober vorgegebenen Spezifikationen und Formaten entsprechen und eine Sicherungskopie vorhanden ist. Dem Kunden ist es bekannt und er akzeptiert einen Leistungsverzug seitens Schober in Folge von unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungspflichten und sonstigen vom Kunden zu verantwortenden Ereignissen, welche zu einer Leistungsverzögerung führen.
7.3. Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Handlungen seiner Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Personen, denen er die Nutzung der Anwendung im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts ermöglicht.
7.4. Der Kunde ist zudem für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) alleine verantwortlich. Ein Ausfall seiner Geräte entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
7.5. Im Falle von Mängeln der bezogenen Leistungen hat der Kunde vor Geltendmachung eines Minderungs- oder Rücktrittsrechts Schober zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn nach gesetzlichen Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung statthaft ist. Schober ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder deren Kombination zu erbringen.
7.6. Der Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Leistungen – insbesondere überlassene Softwarekomponenten, Daten und andere Inhalte – unverzüglich nach Bereitstellung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und solche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung, in Textform gegenüber Schober zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige eines Mangels, gelten die Leistungen gemäß § 377 HGB als genehmigt. Eine verspätete Anzeige führt zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte hinsichtlich des jeweils betroffenen Mangels, sofern Schober diesen nicht arglistig verschwiegen hat.
7.7 Soweit Schober abnahmefähige Leistungen bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform anzuzeigen. Bleibt eine solche Anzeige innerhalb der Frist aus, gilt die Leistung als abgenommen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Leistung bereits vor Ablauf der Frist produktiv nutzt oder in den Echtbetrieb überführt.
- Unterauftragnehmer
8.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zulässig, ist Schober berechtigt, Subunternehmer mit der vollständigen oder teilweisen Erbringung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen.
- Haftung
9.1. Schober gewährleistet, dass die bezogenen Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Schober leistet zudem Gewähr dafür, dass das vereinbarte Nutzungsrecht des Kunden nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß Ziffer 7.6 ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit eine solche besteht.
9.2. Schober haftet nicht für Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zum Server, Stromausfälle sowie für Leistungseinschränkungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways anderer Betreiber oder sonstige Ursachen im Verantwortungsbereich Dritter.
9.3. Schober haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder sonstige Fehler der Leistungen, soweit diese auf unzureichender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere bei unvollständiger oder fehlerhafter Bereitstellung von Daten, Informationen oder Zugängen sowie bei fehlender Systemkompatibilität auf Kundenseite. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung von Schober für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit von durch Dritte erbrachten Unterstützungsleistungen, sofern diese nicht von Schober selbst beauftragt wurden. Dies betrifft insbesondere vom Kunden eingesetzte Provider, Plattformanbieter, Schnittstellenbetreiber oder sonstige Dienstleister. Dies gilt auch dann, wenn infolge fehlerhafter oder verspäteter Datenübermittlung durch solche Dritten Daten aus externen Systemen des Kunden in der Anwendung udo unvollständig, unzutreffend oder verspätet erscheinen.
9.4. Schober sichert eine tatsächliche Verfügbarkeit von udo, abzüglich der unter Ziff. 10.6. genannten Wartungsarbeiten, in Höhe von 96% pro Vertragsjahr zu. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Nutzbarkeit der vereinbarten udo-Dienste bezogen auf die vereinbarte Systemzeit. Eine Leistung gilt auch dann als verfügbar, wenn ein Teilsystem (z.B. einer von zwei Servern in einem Cluster) ausfällt, die Gesamtfunktionalität aber erhalten bleibt. Die Verfügbarkeit wird durch die Bildung der Summe der Ausfallzeiten während der Servicezeit p.a. ermittelt. Die Messung der Verfügbarkeit erfolgt an der Serviceübergabestelle.
9.5. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von Schober, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Schober auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung von Schober für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.6. Alle vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Schober verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die Verjährungsfrist beginnt mit ordnungsgemäßen Mängelanzeige gemäß Ziff. 7.6, soweit eine solche erforderlich ist. Bei unterlassener Rüge gelten die gesetzlichen Folgen nach § 377 HGB.
9.7. Die Haftungshöchstgrenze für vertragliche Ansprüche beträgt insgesamt die Höhe (1) der vom Kunden gezahlten Jahreslizenzgebühr oder (2) bei kürzerem Lizenzzeitraum die in diesem Zeitraum gezahlte Lizenzgebühr, jeweils zuzüglich der bezahlten Setupkosten. Diese Haftungsgrenze gilt je Schadensfall.
9.8. Unberührt von den Haftungsbeschränkungen dieser Ziff. 9 bleiben gesetzlich vorgeschriebene Haftungstatbestände, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
- Vertragsänderungen und Change Requests
10.1 Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit einen Change Request einreichen. Der Change Request muss die gewünschte Änderung, die betroffenen Leistungsbestandteile sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf Zeitplan, Preis und Qualität enthalten.
10.2 Schober prüft Change Requests des Kunden zeitnah und teilt mit, ob und zu welchen Bedingungen die gewünschte Änderung umsetzbar ist. Die Umsetzung eines Change Requests erfolgt ausschließlich auf Basis einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien (z. B. per E-Mail oder elektronisches Ticketsystem).
10.3 Werden im Rahmen eines Change Requests abnahmefähige Leistungsbestandteile vereinbart, gelten folgende Abnahmebedingungen: Der Kunde hat die abnahmefähige Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung über deren Fertigstellung zu prüfen und etwaige Mängel in Textform anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder in den Echtbetrieb übernimmt.
10.4 Für Leistungen aus einem bestätigten Change Request gelten die gleichen Haftungsregelungen wie für die Hauptleistung. Dies gilt auch für Verzug, Mängel und etwaige Folgeschäden.
10.5 Ein Change Request kann zu einer Anpassung von Zeitplan, Kosten oder Leistungsumfang führen. Solche Änderungen sind verbindlich, sobald der Change Request durch beide Parteien freigegeben wurde.
- Service Level
11.1. Soweit zwischen Schober und Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Schober für den Kunden in Zusammenhang mit den Leistungen Datenbank-Hosting-, Anwendungsbetrieb-, Account-Verwaltung- und technische Hotlineservices.
11.2. Arbeitstage von Schober sind Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg, Deutschland. Alle Zeitangaben basieren auf MEZ / MESZ.
11.3. Systemzeit, in welcher alle in Zusammenhang mit den vereinbarten Funktionalitäten der bezogenen udo-Leistungen zur Verfügung stehen, betragen 7/24.
11.4. Servicezeit, in welcher die technische Hotline zur udo erreichbar ist, ist werktags Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg, Deutschland.
11.5. Schober leistete keine Bereitschaftszeit, in welcher außerhalb der Servicezeit die technische Hotline zur udo erreichbar ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.6. Schober führt regelmäßig Wartungsarbeiten an der Anwendung udo durch und spielt dabei auch Updates ein. Ein planmäßiges, fest eingerichtetes Wartungsfenster besteht jeweils donnerstags von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr (MEZ/MESZ). In diesem Zeitraum können Deployments, Systemaktualisierungen und andere betriebsnotwendige Maßnahmen durchgeführt werden. Weitere erforderliche Wartungsarbeiten oder Stillstandzeiten außerhalb dieses Zeitfensters werden in Abstimmung mit dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich sind, werden dem Kunden – sofern planbar – mindestens 5 Kalendertage im Voraus angekündigt. Wartungsarbeiten an Backup- oder Testsystemen können jederzeit und ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
11.7. Planmäßige Wartungsarbeiten / Stillstandzeiten gelten nicht als Unterbrechung der Verfügbarkeit von udo, es sei denn, sie führen zu einer kumulierten Ausfallzeit innerhalb eines Kalendermonats von mehr als 5%.
11.8. Der Kunde hat Störungsmeldungen jeglicher Art innerhalb der Servicezeiten oder vereinbarten Bereitschaftszeiten per E-Mail: support@schober.de oder per Telefon: +49 (0)70156 304 800 zu melden.
11.9. Schober gewährleistet abhängig der Fehlerklassen folgende Reaktionszeiten nach einer Störungsmeldung des Kunden:
Fehlerstufe | Reaktionszeit |
Fehlerstufe 1 | 60 Minuten |
Fehlerstufe 2 | 120 Minuten |
Fehlerstufe 3 | 4 Stunden |
Fehlerstufe 4 | 8 Stunden |
11.9.1. Die Reaktionszeit beschreibt die durchschnittliche Zeit zwischen der Registrierung einer Störungsmeldung und dem Beginn der lösungsorientierten Bearbeitung bzw. die durchschnittliche Zeit zwischen der Zuweisung eines Tickets und dem Beginn der lösungsorientierten Bearbeitung. Die Messung erfolgt nur während der oben als Servicezeit / Bereitschaftszeit angegebenen Zeiträume.
11.10. Die einzelnen Fehlerstufen werden wie nachfolgende qualifiziert:
Fehlerstufe | Beschreibung |
1 – kritisch | Komplettausfall der Anwendung |
2 – dringend | Teilweiser Ausfall der Anwendung oder ihrer wesentlichen Funktionalitäten |
3 – normal | Defekte in einzelnen Servicekomponenten, die nicht systemschädigend sind |
4 – niedrig | Fehler mit niedriger Priorität, die keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb haben |
- Geistige Eigentumsrechte
12.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den lizenzierten Inhalten stehen ausschließlich Schober zu.
12.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Kundenarbeiten stehen ausschließlich dem Kunden zu. Soweit Schober andernfalls Inhaber von Immaterialgüterrechten an Kundenarbeiten wird, tritt Schober hiermit alle solche Immaterialgüterrechte an den Kunden ab.
- Datenschutz- und Kontrollrechte von Schober
13.1. Enthalten die Leistungen von Schober personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden diese von Schober in der Anwendung nur verarbeitet bzw. an den Kunden übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.
13.2. Der Kunde darf personenbezogene Daten in der Anwendung udo nur verarbeiten, wenn hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage im Sinne der Art. 6 oder 9 DSGVO besteht. Schober ist berechtigt, stichprobenartig zu prüfen, ob der Kunde die rechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Daten erfüllt. Bestehen begründete Zweifel an einer zulässigen Datenverarbeitung, kann Schober die betroffene Leistung bis zur Klärung verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweilige Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab Bereitstellung der Daten zu dokumentieren und Schober auf Anforderung nachzuweisen.
13.3. Der Kunde haftet als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 DSGVO für die Verarbeitung von durch den Kunden in udo gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere betreffend die Beachtung von Betroffenenrechten, welche in Bezug auf die in udo verarbeiteten personenbezogenen Daten von Betroffenen rechtmäßig ausgeübt werden.
13.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde von Schober an den Kunden während der Vertragslaufzeit übermittelte personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nach Vertragslaufzeitende unverzüglich zu löschen und über die Löschung unaufgefordert eine Bestätigung in Textform an Schober zu senden. Vorstehende Verpflichtung gemäß Ziff. 12.4. Satz 1 entfällt, soweit der Kunde solche personenbezogene Datensubstanzen im Rahmen eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Betroffenen verarbeitet oder einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
13.5. Schober verarbeitet im Übrigen personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung einschlägiger Gesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang von personenbezogenen Informationen stehen unter https://schober.de/datenschutz/.
- Laufzeit, Kündigung, Wirkung der Vertragsbeendigung
14.1. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung der Anwendung durch Schober, sofern diese innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss erfolgt, andernfalls ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
14.2. Der Kunde ist jederzeit zur ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Kalendermonates berechtigt. Für die ordentliche Kündigung ist die Textform per E-Mail an contact@schober.de ausreichend. Es zählt der Zugang der Kündigungserklärung.
14.3 Bei Beendigung des Vertrages gilt: (1) Schober wird (i) die Bereitstellung der Anwendung einstellen und (ii) innerhalb von 30 Werktagen alle personenbezogenen und sonstigen Daten des Kunden innerhalb der Anwendung unwiderruflich löschen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, alle von Schober zur werblichen Nutzung überlassenen Datensubstanzen nach Vertragsende unverzüglich zu löschen. Ziffer 12.4 Satz 2 gilt entsprechend.
14.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleiben unberührt.
- Vertraulichkeit
15.1. Der Kunde hat vertrauliche Informationen geheim zu halten und ist zur Weitergabe von vertraulichen Informationen lediglich berechtigt, an verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater, die diese Informationen nach dem need-to-know-Prinzip kennen müssen und zur Geheimhaltung zugestimmt haben oder als Berufsgeheimnisträger anderweitig zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
15.2. Der Kunde stellt sicher, dass Empfänger von vertraulichen Informationen gemäß obiger Ziff. 15.1. solche vertraulichen Informationen nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und Schober verwenden und sie vertraulich behandeln.
15.3. Der Kunde ist zur Offenlegung von vertraulichen Informationen auch berechtigt, wenn (i) die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, (ii) soweit er Schober in angemessener Weise benachrichtigt hat und Schober zur betroffenen Offenlegung vorab ausdrücklich zugestimmt hat, (iii) oder sofern dies gesetzlich sonst zulässig ist.
- Schlussbestimmungen
16.1 Schober ist berechtigt, in ihrer Referenzliste oder bei der Teilnahme von Schober an Projektausschreibungen Dritter auf die Zusammenarbeit mit Kunden hinzuweisen, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart. Weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing von Schober sind nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden zulässig.
16.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Stuttgart. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.