Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere aktuellen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Daten

(Stand: 01.09.2023)

 

Allgemeiner Teil

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Adresslieferungen und damit zusammenhängender Dienstleistungen oder sonstiger Geschäfte der Firma Schober Information Group Deutschland GmbH, Leinfelden („Schober“) mit Kunden.

1.2. Die AGBs finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden kein Vertragsbestandteil, es sei denn Schober stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist oder Schober die beauftragte Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

  1. Vertragsabschluss

2.1 Soweit in unseren Angeboten nicht anderweitig geregelt, sind die Angebote von Schober freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) durch Schober, spätestens aber mit der Bereitstellung der Leistung zustande.

 

  1. Preise

3.1 Die in unseren Angeboten genannten Adressenstückzahlen können sich nach Bestätigung des Auftrags wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch gering verändern. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Wurde ein Mindestauftragswert vereinbart, so bildet dieser die Preisuntergrenze.

3.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Preiserhöhungen maximal in Höhe von 10% bei Dauerschuldverhältnisses, erstmals nach Ablauf einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit und sodann maximal einmalig alle 12 Monate, zulässig. Sie sind dem Kunden mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Ist der Kunde mit Preiserhöhungen nicht einverstanden und betragen diese mehr als 10% auf Basis des letzten Preisniveaus, so kann der Nutzer die jeweilige Einzelvereinbarung innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Mitteilung über die geplante Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Während der Restlaufzeit gelten die Konditionen vor der Erhöhung unverändert weiter.

3.3. Alle unsere Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.4. Rechnungen und Teilrechnungen von Schober sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Kommt der Nutzer mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist Schober berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

3.5. Schober ist berechtigt, alle Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag zum Zwecke des Inkassos im eigenen Namen an ein Inkassounternehmen abzutreten.

3.6. Sollte der Kunde Einwendungen gegen eine Rechnung von Schober erheben, sind diese innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungszugang gegenüber Schober schriftlich oder per E-Mail an fi@schober.de geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Schober wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung gesondert hinweisen.

3.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder sie rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

4.1. Der Kunde ist für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) und ihre Tauglichkeit zur Datenübertragung alleine verantwortlich. Ein Ausfall seiner Geräte entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Leistungsbezug notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.

4.3. Der Kunde trägt die Gefahr des Verlustes von Daten auf dem Übertragungsweg zur Anwendung.

4.4. Im Falle von Mängeln der bezogenen Leistungen hat der Kunde vor Geltendmachung eines Minderungs- oder Rücktrittsrechts Schober zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn nach gesetzlichen Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung statthaft ist. Schober ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder deren Kombination zu erbringen.

4.5. Der Kunde hat die bezogenen Leistungen nach deren Zugang unverzüglich zu untersuchen und festgestellte Mängel gegenüber Schober unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unverzügliche Anzeige gegenüber Schober hat bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der bezogenen Leistung und bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis des Mangels zu erfolgen. Ein geplanter oder tatsächlicher zeitlich versetzter Einsatz der bezogenen Leistungen entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Überprüfung und Rüge. Eine Verletzung der Anzeigen – und Rügepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistung.

4.6 Sofern Schober Datensubstanzen des Kunden verarbeitet ist der Kunde dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm erhobenen Datensubstanzen mit einer rechtlich einwandfreien Einwilligung zur werblichen Ansprache erhoben wurden, die erforderlich ist, um die mit Schober vereinbarte und vorausgesetzte Nutzung der Datensubstanzen zu ermöglichen. Schober ist berechtigt, den Nachweis einer stichprobenartigen Prüfung der Vorlage von Einwilligungserklärungen vom Kunden innerhalb angemessener Zeit zu verlangen.

 

  1. Freistellung

5.1. Sollte eine Inanspruchnahme von Schober durch Dritte aufgrund einer Rechtsverletzung durch den Kunden gleich welcher Art erfolgen, stellt der Kunde Schober von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern durch Schober zu übernehmen oder – nach Wahl von Schober – gegenüber Schober zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr solcher Ansprüche.

 

  1. Haftung

6.1. Schober gewährleistet, dass die bezogenen Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Schober leistet zudem Gewähr dafür, dass das vereinbarte Nutzungsrecht des Kunden nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

6.2. Schober haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfällen, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsanbieters sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen.

6.3. Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Businessdaten können wir wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Branchen- und Zielgruppe vollständig oder alle Zusatzdaten korrekt sind.

6.4. Da wir die Anschriften aus allgemein zugänglichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungsaktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde.

6.5. Retouren (Rückläufer) sind aus diesem Grund unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Solche unvermeidbaren Retouren werden nicht vergütet.

6.6. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von Schober, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Schober bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung von Schober für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

6.7. Alle vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Schober verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.

6.8. Abweichend der Bestimmungen unter dieser Ziff. 6. haftet Schober für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schober oder seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen unbeschränkt.

 

  1. Datenschutz- und Kontrollrechte von Schober

7.1. Enthalten die Leistungen von Schober personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden diese von Schober nur übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten in den von Schober bereitgestellte Leistungen nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Nutzung zu verarbeiten. Schober überprüft vor Lieferung der vereinbarten Leistungen und während des Vertragsverhältnisses stichprobenartig das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage beim Kunden und ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Bezug der jeweiligen Leistung besteht. Zu diesem Zweck hat der Kunde geeignete Aufzeichnungen über den Rechtsgrund seiner Datenverarbeitung in den von Schober bezogenen Leistungen mindestens 12 Monate nach Lieferung der bezogenen Leistungen bereitzuhalten und Schober auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

7.3. Widersprüchen Betroffener gegenüber dem Kunden in Bezug auf einzelne Adressdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den bezogenen Leistungen von Schober hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Fristen zu beachten. Bei globalen Widersprüchen Betroffener hat der Kunde solche Widersprüche unverzüglich ab Eingang des betroffenen Widerspruchs an Schober zu melden.

7.4 Schober empfiehlt dem Kunden, vor dem werblichen Einsatz der einzelnen Adressdaten in den bezogenen Leistungen von Schober gegen die DDV-Robinsonliste (www.ichhabediewahl.de) abzugleichen, um Sperrungen von Betroffenen beachten zu können.

7.5 Personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den von Schober bezogenen Leistungen hat der Kunde nach Vertragslaufzeitende unverzüglich zu löschen und über die Löschung unaufgefordert eine Bestätigung in Textform an Schober zu senden.

7.6 Der Kunde hat im Falle der werblichen Nutzung der von Schober bezogenen Leistungen sicherzustellen, dass ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen die Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie die gemäß DSGVO erforderlichen Informationspflichten des Kunden erbracht werden und die gemäß DSGVO erforderlichen Informationen für nicht beim Betroffenen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nach Vorgaben von Schober erfolgen.

7.7 Für den Fall, dass personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO vom Kunden mehrfach genutzt werden, erfüllt Schober seine Mitteilungspflicht aus Art. 19 DSGVO über nachträgliche Berichtigungen oder Löschungen der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16 DSGVO, Art. 17 Absatz 1 DSGVO und Art. 18 DSGVO durch Aktualisierung der bezogenen personenbezogenen Daten. Der Kunde hat solche Aktualisierungen unverzüglich ab Lieferung zu beachten.

7.8. Schober verarbeitet im Übrigen personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung einschlägiger Gesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang von personenbezogenen Informationen stehen unter https://schober.de/datenschutz/.

 

  1. Businessdaten – Adressennutzung; Verbot der Mehrfachverwendung

8.1. An unseren Businessadressdaten besteht Schutz des Datenbankherstellers gem. § 87b ff. UrhG. Sie dürfen nur in dem mit uns vereinbarten Umfang genutzt werden.

8.2. Sofern wir mit dem Kunden bei Auftragserteilung keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, sind alle von uns überlassenen Adressen nur zur eigenen werblichen Nutzung des Kunden bestimmt. Soweit in Angebot und Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ist nur die einmalige Nutzung erlaubt. Jede darüberhinausgehende Nutzung sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte stellt eine missbräuchliche Datenverwendung dar. Zum Nachweis der missbräuchlichen Nutzung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche für jede Adressenlieferung exklusiv generiert und in die Adresslieferung eingefügt sind.

8.3. Für jeden Fall der missbräuchlichen Adressennutzung hat der Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Netto-Preises des Adressenauftrags zu leisten, aus dem die missbräuchlich genutzte Adresse stammt.

 

 

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall, dass Schober einem Kunden Adressenbestände eines fremden Adresseigentümers (Drittlieferant) vermittelt.

 

  1. Adressmakler

1.1 Sofern im Einzelfall durch die Auftragsbestätigung an den Kunden nicht anders geregelt, ist Schober nur Makler für den Drittlieferanten und kann durch den Kunden wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel der vermittelten Adressdaten nicht in Anspruch genommen werden.

1.2 Kunde erkennt an, dass vorbehaltlich anderer Regelungen in der Auftragsbestätigung von Schober der jeweilige Adresslizenzvertrag allein zwischen dem Kunden und dem Drittlieferanten zustande kommt.

 

  1. Annahme durch den Drittlieferanten

2.1 Die von uns im Namen des Drittlieferanten abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Drittlieferanten. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die wir im Namen des Kunden erteilen, ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen, insbesondere von der Vorlage eines Musterstücks des Werbematerials, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig machen.

 

  1. Urheberrecht – Nutzungsrecht

3.1 An den Adressen des Drittlieferanten besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem. § 87b UrhG, sie bleiben Eigentum des Drittlieferanten und werden dem Kunden, vorbehaltlich anderer Regelungen in der Auftragsbestätigung von Schober, nur zur einmaligen Verwendung für eigene Werbung im vereinbarten Umfang vermietet.

3.2 Will der Kunde die Adressen mehrfach oder unbeschränkt nutzen, so bedarf es hierzu einer gesonderten Dauernutzungsvereinbarung mit dem Drittlieferanten. Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

3.3 Eine Verarbeitung und Nutzung der vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der der DSGVO erfolgen.

 

  1. Vertragsstrafe

4.1 Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in diesem Unterabschnitt erwähnten Nutzungsbeschränkungen hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages für sämtliche Adressenkollektionen, die zusammen mit der Kollektion geliefert wurden, aus der die vertragswidrig genutzte Anschrift herrührt, zu zahlen.

 

  1. Retouren

5.1 Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuation sind Retouren (mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Eine Vergütung dieser Retouren findet nicht statt. Retouren-Vergütungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit Schober oder dem Drittlieferanten.

 

 

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Datenabgleiche mit Datenbeständen der Deutsche Post Adress GmbH &Co. KG

Für den Fall, dass Schober für seine Kunden Datenabgleichservices mit Hilfe der Produkte der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG durchführt, werden solche Leistungen im Namen und Auftrag der Deutschen Post Adress GmbH & Co. KG erbracht. Im Übrigen gelten hierbei ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Alle AGB sind als PDF-Download unter www.postadress.de/agb vollständig abrufbar. Sollte ein Download der AGB nicht möglich sein, können diese auch schriftlich, per E-Mail (info@postadress.de) oder telefonisch unter 05241/ 5393-0 bei uns angefordert werden.

 

 

Schlussbestimmungen

 

  1. Projektreferenzen und Marketing

1.1 Schober ist berechtigt, in ihrer Referenzliste oder bei der Teilnahme von Schober an Projektausschreibungen Dritter auf die Zusammenarbeit mit Kunden hinzuweisen, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart.

1.2 Weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing von Schober sind nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden zulässig.

 

  1. Anwendbares Recht

2.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gilt dies unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

  1. Erfüllungsort; Gerichtsstand

3.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist Stuttgart.

3.2 Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten je nach Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht oder Landgericht Stuttgart, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – udo

(Stand: 01.09.2023)

 

Allgemeiner Teil

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Softwarelösung „universal data orchestration platform“ – udo (im Folgenden „die Leistungen“) der Firma Schober Information Group Deutschland GmbH, Leinfelden („Schober“) mit Kunden.

1.2. Schober erbringt seine Leistungen grundsätzlich in Leinfelden-Echterdingen, Deutschland in den Geschäftsräumen von Schober.

1.3. Die AGBs finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden kein Vertragsbestandteil, es sei denn Schober stimmt diesen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist oder Schober die beauftragte Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

  1. Definitionen

2.1 In diesen AGBs gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

Anwendung /udo“ bezeichnet die universal data orchestration platform wie zwischen Kunden und Schober gesondert vereinbart oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Schober als „udo“ auf https://schober.de/udo/ beschrieben ist.

Leistungen“ bedeuten alle in Zusammenhang mit der Anwendung für den Kunden durch Schober zu erbringenden Dienst- und Werksleistungen.

Geistige Eigentumsrechte“ bedeutet alle Urheber-, Patent-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Rechte an oder in Bezug auf Datenbanken, Rechte an oder in Bezug auf Computerprogramme (Software), Rechte an oder in Bezug auf vertrauliche Informationen, Know-how und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Rechte an oder in Bezug auf Domain-Namen und alle anderen geistigen Eigentumsrechte (eingetragene oder nicht eingetra­gene, beste­hende oder entstehende) weltweit, einschließlich Anwartschaftsrechte und Rechte an oder in Bezug auf Anmeldungen und/oder bevorstehende Registrierungen.

Lizenzierter Inhalt“ bezeichnet den Zugriff auf die Anwendung mit allen zwischen Kunden und Schober spezifizierten Inhalten und den weiteren Spezifikationen.

Lizenzzeitraum“ bezeichnet den Zugang zur Anwendung für 12 Monate ab Vertragsschluss sowie die jeweilige Verlängerung des jeweils vorangehenden Lizenzzeitraumes.

Vertrauliche Informationen“ sind Informationen im Sinne des § 2 Ziff. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz, insbesondere und ausdrücklich alle Mitteilungen, Informationen, Unterlagen und Dokumente mit Bezug auf und in Zusammenhang mit der Vereinbarung, der Anwendung und der Leistung, gleich in welcher Form, auf welchem Speichermedium und unabhängig einer jeweiligen vertraulichen Kennzeichnung, die Schober  dem Kunden im Rahmen des Vertrages oder einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Kunden und Schober offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen normalerweise als vertrauliche Informationen gelten würden. Vertrauliche Informationen sind nicht solche, (i) die dem Kunden bereits bekannt waren, (ii) die ohne Verschulden des Kunden öffentlich werden, (iii) die vom Kunden unabhängig entwickelt wurden oder (iv) die dem Kunden rechtmäßig von einer dritten Partei zur Verfügung gestellt wurden.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1 Soweit in unseren Angeboten nicht anderweitig geregelt, sind die Angebote von Schober freibleibend. Ein Vertrag kommt mit einer elektronischen Bestätigung des Kunden durch ein elektronisches Vereinbarungsabschlusssystem (Click-to-Accept) oder spätestens mit der Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder der Bereitstellung der Leistung durch Schober zustande.

 

  1. Preise

4.1 Es gelten die in unseren Angeboten genannten Preise. Soweit das Angebot auch die Lizenz von Adressdaten beinhaltet, können die genannten Adressenstückzahlen nach Vertragsabschluss wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung noch gering verändern. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Adressenzahl.

4.2. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Preiserhöhungen maximal in Höhe von 5% bei Dauerschuldverhältnisses, erstmals nach Ablauf einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit und sodann maximal einmalig alle 12 Monate, zulässig. Sie sind dem Kunden mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten mitzuteilen. Ist der Kunde mit Preiserhöhungen nicht einverstanden und betragen diese mehr als 5% auf Basis des letzten Preisniveaus, so kann der Nutzer den jeweiligen Vertrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen seit Mitteilung über die geplante Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Während der Restlaufzeit gelten die Konditionen vor der Erhöhung unverändert weiter.

4.3. Alle unsere Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.4. Rechnungen und Teilrechnungen von Schober sind, soweit im jeweiligen Angebot nicht anders genannt, sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Kommt der Nutzer mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so ist Schober berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

4.5. Schober ist berechtigt, alle Zahlungsansprüche aus diesem Vertrag zum Zwecke des Inkassos im eigenen Namen an ein Inkassounternehmen abzutreten.

4.6. Sollte der Kunde Einwendungen gegen eine Rechnung von Schober erheben, sind diese innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungszugang gegenüber Schober schriftlich oder per E-Mail an fi@schober.de geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Schober wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung gesondert hinweisen.

4.7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von uns nicht bestritten oder sie rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Nutzungsrecht

5.1. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, räumt Schober dem Kunden an der Anwendung ein einfaches, zeitlich auf den Lizenzzeitraum, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland begrenztes, nicht übertragbares Recht zur vereinbarungsgemäßen Nutzung der Anwendung kom­merziell oder nicht-kommerziell, physisch oder nicht-physisch, einschließlich der Rechte: (i) zur Durchführung von Direkt­mailings, um Kunden-Produkte zu verkaufen; (ii) zur Durchführung anderer Kommunika­tions­formen, um Kunden-Produkte zu bewerben; (c) zur Durchführung von Datenanalysearbeiten ein.

 

  1. Rechte und Pflichten des Kunden bei Leistungsmängeln

6.1. Der Kunde erkennt an, dass Schober auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, um die angebotenen Leistungen innerhalb des dargestellten Zeitrahmens zu erbringen. Der Kunde ist inso­weit verpflichtet, alle im Hinblick auf die Leistungen geforderten Vorbereitungs- und Unterstützungs­handlungen, ins­be­sondere Informa­tionen oder Termine oder sonstige Mitteilungen, Zugang zu Schnittstellen und / oder Zugangs­daten, die für die Erbri­ngung der Leistungen erforderlich sind, ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erbringen. Der Kunde stellt sicher, dass die zur Ver­fügung gestellten Daten, Texte, etc. den von Schober vorgegebenen Spezifika­tionen und Formaten entsprechen und eine Sicherungskopie vorhanden ist. Dem Kunden ist es bekannt und er akzeptiert einen Leistungsverzug seitens Schober in Folge von unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungspflichten und sonstigen vom Kunden zu verantwortenden Ereignissen, welche zu einer Leistungsverzögerung führen.

6.2. Der Kunde ist zudem für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) alleine verantwortlich. Ein Ausfall seiner Geräte entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

6.2. Im Falle von Mängeln der bezogenen Leistungen hat der Kunde vor Geltendmachung eines Minderungs- oder Rücktrittsrechts Schober zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn nach gesetzlichen Bestimmungen die Ausübung von Gewährleistungsrechten ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung statthaft ist. Schober ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder deren Kombination zu erbringen.

6.3. Der Kunde hat die bezogenen Leistungen nach deren Zugang unverzüglich zu untersuchen und festgestellte Mängel gegenüber Schober unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unverzügliche Anzeige gegenüber Schober hat bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der bezogenen Leistung und bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis des Mangels zu erfolgen. Ein geplanter oder tatsächlicher zeitlich versetzter Einsatz der bezogenen Leistungen entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Überprüfung und Rüge. Eine Verletzung der Anzeigen – und Rügepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistung.

 

  1. Unterauftragnehmer

7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zulässig, ist Schober berechtigt, Subunternehmer mit der vollständigen oder teilweisen Erbringung der vereinbarten Leistungen zu beauftragen.

 

  1. Haftung

8.1. Schober gewährleistet, dass die bezogenen Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Schober leistet zudem Gewähr dafür, dass das vereinbarte Nutzungsrecht des Kunden nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

8.2. Schober haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen sowie für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfällen, die auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen, die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsanbieters sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen.

8.3. Schober haftet zudem nicht für (i) Mängel, Verzögerungen oder sonstige Fehler, soweit diese allein darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführt hat; (ii) die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit von nicht von Schober beauftragten Unterstützungs­handlungen Dritter, insbeson­dere von Providern, Schnittstellenbetreibern, Plattformanbietern und dergleichen in Bezug auf die Leistungen.

8.4. Schober haftet für eine tatsächliche Verfügbarkeit von udo, abzüglich der unter Ziff. 9.6. genannter Wartungsarbeiten, in Höhe von 96% p.a.. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Nutzbarkeit der vereinbarten udo-Dienste bezogen auf die vereinbarte Systemzeit. Insbesondere gilt ein Dienst auch dann als verfügbar, wenn ein Teilsystem (z.B. einer von zwei Servern in einem Cluster) ausfällt, die Funktionalität als solche aber gegeben ist.  Die Verfügbarkeit wird durch Aufsummierung der Ausfallzeiten während der vereinbarten Servicezeit p.a. ermittelt. Die Messung der Verfügbarkeit erfolgt an der Serviceübergabestelle.

8.5. Im Falle leichter Fahrlässigkeit von Schober, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Schober bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung von Schober für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.6. Alle vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen Schober verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.

8.7. Abweichend der Bestimmungen unter dieser Ziff. 8 haftet Schober für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schober oder seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen unbeschränkt.

 

  1. Service Level

9.1. Soweit zwischen Schober und Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Schober für den Kunden in Zusammenhang mit den Leistungen Datenbank-Hosting-, Anwendungsbetrieb-, Account-Verwaltung- und technische Hotlineservices.

9.2. Arbeitstage von Schober sind Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg, Deutschland. Alle Zeitangaben basieren auf MEZ / MESZ.

9.3. Systemzeit, in welcher alle in Zusammenhang mit den vereinbarten Funktionalitäten der bezogenen udo-Leistungen zur Verfügung stehen, betragen 7/24.

9.4. Servicezeit, in welcher die technische Hotline zur udo erreichbar ist, ist werktags Montag bis Freitag 8.00 – 17.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg, Deutschland.

9.5. Schober leistete keine Bereitschaftszeit, in welcher außerhalb der Servicezeit die technische Hotline zur udo erreichbar ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.6. Schober führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch und spielt auch Updates von udo ein. Erforderliche Wartungsarbeiten / Stillstandzeiten werden in Absprache mit dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten werden 5 Kalendertage im Voraus angekündigt, sofern Schober in der Lage ist, solche Arbeiten zu planen. Am Backup- und Testsystem können jederzeit und ohne Vorankündigung Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

9.7. Planmäßige Wartungsarbeiten / Stillstandzeiten gelten nicht als Unterbrechung der Verfügbarkeit von udo, es sei denn, sie führen zu einer kumulierten Ausfallzeit innerhalb eines Kalendermonats von mehr als 5%.

9.8. Der Kunde hat Störungsmeldungen jeglicher Art innerhalb der Servicezeiten oder vereinbarten Bereitschaftszeiten per E-Mail: support@schober.de oder per Telefon: +49 (0)70156 304 800 zu melden.

9.9. Schober gewährleistet abhängig der Fehlerklassen folgende Reaktionszeiten nach einer Störungsmeldung des Kunden:

Fehlerstufe Reaktionszeit
Fehlerstufe 1 30 Minuten
Fehlerstufe 2 60 Minuten
Fehlerstufe 3 4 Stunden
Fehlerstufe 4 8 Stunden

9.9.1. Die Reaktionszeit beschreibt die durchschnittliche Zeit zwischen der Registrierung einer Störungsmeldung und dem Beginn der lösungsorientierten Bearbeitung bzw. die durchschnittliche Zeit zwischen der Zuweisung eines Tickets und dem Beginn der lösungsorientierten Bearbeitung. Die Messung erfolgt nur während der oben als Servicezeit / Bereitschaftszeit angegebenen Zeiträume.

9.10. Die einzelnen Fehlerstufen werden wie nachfolgende qualifiziert:

Fehlerstufe Beschreibung
1 – kritisch Komplettausfall der Anwendung
2 – dringend Teilweiser Ausfall der Anwendung oder ihrer wesentlichen Funktionalitäten
3 – normal Defekte in einzelnen Servicekomponenten, die nicht systemschädigend sind
4 – niedrig Fehler mit niedriger Priorität, die keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb haben

 

  1. Geistige Eigentumsrechte

10.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den lizenzierten Inhalten stehen ausschließlich Schober zu.

10.2 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Kundenarbeiten stehen ausschließlich dem Kunden zu. Soweit Schober andernfalls Inhaber von Immaterialgüterrechten an Kundenarbeiten wird, tritt Schober hiermit alle solche Immaterialgüterrechte an den Kunden ab.

 

  1. Datenschutz- und Kontrollrechte von Schober

11.1. Enthalten die Leistungen von Schober personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden diese von Schober nur übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten in udo nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Nutzung zu verarbeiten. Schober überprüft vor Zugänglichmachung von udo für den Kunden und während des Vertragsverhältnisses stichprobenartig das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage beim Kunden und ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Bezug der jeweiligen Leistung besteht. Zu diesem Zweck hat der Kunde geeignete Aufzeichnungen über den Rechtsgrund seiner Datenverarbeitung in den von Schober bezogenen Leistungen mindestens 12 Monate nach Lieferung der bezogenen Leistungen bereitzuhalten und Schober auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

11.3. Der Kunde haftet als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 DSGVO für die Verarbeitung von durch den Kunden in udo gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere betreffend die Beachtung von Betroffenenrechten, welche in Bezug auf die in udo verarbeiteten personenbezogenen Daten von Betroffenen rechtmäßig ausgeübt werden.

11.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde von Schober an den Kunden während der Vertragslaufzeit übermittelte personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nach Vertragslaufzeitende unverzüglich zu löschen und über die Löschung unaufgefordert eine Bestätigung in Textform an Schober zu senden. Vorstehende Verpflichtung gemäß Ziff. 11.4. Satz 1 entfällt, soweit der Kunde solche personenbezogene Datensubstanzen im Rahmen eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Betroffenen verarbeitet.

11.5. Schober verarbeitet im Übrigen personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung einschlägiger Gesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Umgang von personenbezogenen Informationen stehen unter https://schober.de/datenschutz/.

 

  1. Laufzeit, Kündigung, Wirkung der Vertragsbeendigung

12.1. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss mit einer automatischen Verlängerung von jeweils weiteren 12 Monaten.

12.2. Der Kunde ist jederzeit zur ordentlichen Kündigung des Vertrages mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Kalendermonates berechtigt. Für die ordentliche Kündigung ist die Textform per E-Mail an contact@schober.de ausreichend. Es zählt der Zugang der Kündigungserklärung.

12.3 Bei Beendigung des Vertrages wird (1) Schober (i) die Bereit­stel­lung der Anwendung an den Kunden einstellen und (ii) innerhalb von 7 Werktagen alle personen­bezogenen und sonstigen Daten des Kunden innerhalb der Anwendung unwieder­bringlich löschen, (2) hat der Kunde an den Kunden von Schober zur werblichen Nutzung während des Lizenzzeitraumes übermittelte Datensubstanzen, mit Ausnahme solcher, welche der Kunde im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet, unverzüglich zu löschen.

10.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleiben unberührt.

 

  1. Vertraulichkeit

13.1. Der Kunde hat vertrauliche Informationen geheim zu halten und ist zur Weitergabe von vertraulichen Informationen lediglich berechtigt, an verbundene Unter­nehmen, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater, die diese Informationen nach dem need-to-know-Prinzip kennen müssen und zur Geheimhaltung zugestimmt haben oder als Berufsgeheimnisträger anderweitig zur Geheim­haltung ver­pflichtet sind.

13.2. Der Kunde stellt sicher, dass Empfänger von vertrau­lichen Informationen gemäß obiger Ziff. 13.1. solche vertraulichen Informationen nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Kunde und Schober verwenden und sie vertraulich behandeln.

13.3. Der Kunde ist zur Offenlegung von vertraulichen Informationen auch berechtigt, wenn (i) die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, (ii) nachdem er Schober in angemessener Weise benachrichtigt hat und Schober zur betroffenen Offenlegung vorab ausdrücklich zugestimmt hat, (iii) sofern dies gesetzlich sonst zulässig ist.

 

  1. Schlussbestimmungen

14.1 Schober ist berechtigt, in ihrer Referenzliste oder bei der Teilnahme von Schober an Projektausschreibungen Dritter auf die Zusammenarbeit mit Kunden hinzuweisen, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart. Weitergehende Projektreferenzen sowie deren Verwendung für das Marketing von Schober sind nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden zulässig.

14.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gilt dies unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit Schober ist Stuttgart. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten je nach Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht oder das Landgericht Stuttgart, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

 

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